Betriebsrentenstärkungsgesetz 2.0 gestoppt! – Was Unternehmen und Arbeitnehmer jetzt wissen sollten.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2.0) plante die alte Bundesregierung eine wichtige Weiterentwicklung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV).
Ziel der geplanten Gesetzesänderung war es, die bAV für Arbeitnehmer noch attraktiver und zugänglicher zu machen und gleichzeitig die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.
Was nun aber aufgrund der kommenden Neuwahlen am Ende vom geplanten BRSG 2.0 tatsächlich bleibt, ist vorerst ungewiss.
Was war ursprünglich im BRSG 2.0 geplant?
- Verbesserung des staatlichen Förderbeitrags für Geringverdiener von aktuell 288 Euro auf künftig bis zu 360 Euro. Die Höchstgrenzen des Einkommens sollen dynamisiert werden, um Gehaltsentwicklungen besser abzufedern (derzeitige Einkommensgrenze 2.575 EUR jährlich).
- Anhebung der Abfindungsgrenzen unter Auflagen sollen die betriebliche Altersversorgung noch flexibler und attraktiver gestalten.
- Erleichterte Opt-Out-Regelungen mit der Verpflichtung zu 20% AG-Zuschuss.
Und für uns besonders wichtig!
- Tariföffnung des Sozialpartnermodells (SPM) für Unternehmen: Das BRSG 2.0 sieht einen erleichterten Zugang zum SPM auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen vor.
- Möglichkeit der Kapitalabfindung: die Auszahlung der Leistung aus einer reinen Beitragszusage wird um die Möglichkeit einer Kapitalabfindung ergänzt. Die Auszahlungsformen werden somit flexibler gestaltet und neben den Zielrenten weitere Optionen aufgezeigt.
Ausblick für das Jahr 2025
Trotz der weitreichenden positiven Änderungen, die das BRSG 2.0 mit sich gebracht hätte, bleibt vorerst abzuwarten, was die kommende Regierung beschließen und schlussendlich umsetzen wird.
Es bleibt aber zumindest die Hoffnung, dass die bAV und insbesondere auch das Sozialpartnermodell weiterhin gestärkt werden und ab 2025 noch an Fahrt gewinnen könnten, damit die bAV für noch mehr Unternehmen und Arbeitnehmer attraktiv wird.