Ratgeber

Gestiegener Zins auch bei Betriebsrenten

Was Unternehmen und Arbeitnehmer jetzt wissen sollten.

Gestiegener Zins auch bei Betriebsrenten/Beitragszusage „punktet“ mit Mehrleistung

Der Zins ist zurück und die Garantieleistungen in versicherungstechnischen Lösungen der betrieblichen Altersversorgung steigen wieder an. Gleichzeitig wird dabei verkannt, dass eine geringere Garantie zu mehr Chancen auf eine höhere Leistung führen kann. Auch in der traditionellen bAV werden beitragsorientierte Leistungszusagen mit einer Bruttobeitragsgarantie von 80% vielerorts angetroffen. Einzelne Anbieter senken die Beitragsgarantie sogar auf bis zu 50% und stützen sich dabei auf Kommentierungen anerkannter Arbeitsrechtler.

Eine derartige Diskussion muss beim Sozialpartnermodell zwischen den Tarifvertragsparteien nicht geführt werden, denn auch die Politik gibt der Mehr-Chance bei einer reinen Beitragszusage durch Wegfall der Garantie ein breites Gewicht – Die Beitragszusage im Sozialpartnermodell kann somit echte Mehrleistungen bzw. die mathematisch/stochastische Wahrscheinlichkeit auf Mehrleistungen im Vergleich zu Garantieprodukten erzeugen.

Ein Vergleich konventioneller Rentenversicherungstarife der traditionellen betrieblichen Altersversorgung bzw. der privaten Altersversorgung belegt dies eindeutig.

Ein heute 32-jähriger Anwärter legt 322 EUR Monatsbeitrag (4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) bis zur Regelaltersgrenze (67 Jahre) an. Bei einer unterstellten Wertentwicklung von 5% nach Abzug von Fondskosten der freien Fondsanteile und einer aktuell üblichen klassischen Überschussbeteiligung eines Versicherers erhält er aktuell als prognostizierte volldynamische Monatsrente:

-         627 EUR                           bei einem klassischen „Vollgarantieprodukt“              

-         750 EUR (+19,6%)          bei einem Fondsprodukt mit 50% Garantie                            

-         880 EUR (+40,3%)        bei einem Fondsprodukt ohne Garantie

 

Die Möglichkeit einer Mehrleistung bei ansonsten gleichem Beitragsaufwand verdeutlicht, dass die Beitragszusage in einem Sozialpartnermodell unter vergleichbaren Bedingungen eine vielversprechende und gewinnbringende Lösung darstellen kann. Darüber hinaus tragen die Sicherungsbeiträge und Puffermechanismen des Modells dazu bei, die Schwankungen der möglichen Zielrenten zu minimieren und eine stabilere Rentenentwicklung zu ermöglichen.

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